Ankauf / Inzahlungnahme
Jedes Jahr wechseln in Deutschland laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ca. 7,0 Millionen PKW, hauptsächlich von Privatpersonen, iden Besitzer (Quelle: KBA 2016). Jeder dieser Besitzer stand vor der Entscheidung, wie er sein zu veräußerndes Fahrzeug am Besten verkaufen konnte. Dabei haben sich . Dabei hat der Verkäufer drei grundsätzliche Möglichkeiten:
- Verkauf von Privat an Privat
- Inzahlungnahme eines Kfz-Händlers bei Ersatzbeschaffung (Neuwagen oder Gebrauchtwagenkauf)
- Verkauf an einen Gebrauchtwagenhändler ohne Ersatzbeschaffung
Dabei hält die erste Methode, also der Verkauf von Privat an Privat die meisten Fallstricke für einen unerfahrenen Gebrauchtwagenverkäufer bereit. Wir wollen an dieser Stelle nur ein paar der folgenreichsten nennen.
- zu niedrige oder hohe Verkaufspreiseinschätzung in dem ersten Fall verschenken Sie Geld und im 2. Fall bleiben Sie ewig auf ihrem Gebrauchten sitzen
- Welche Fahrzeugunterlagen werden werden für den Verkauf benötigt?
- Welche Angaben sollten und welche müssen in einen rechtssicheren Gebrauchtwagen Kaufvertrag enthalten sein?
Haben Sie zum Beispiel gewusst, dass Sie genau wie ein gewerblicher Verkäufer, in einer zwei jährigen gesetzlichen Gewährleistung stehen, wenn Sie nicht die Möglichkeit, die der Gesetzgeber nur Privatverkäufern einräumt, die Mängelhaftung auszuschließen, nutzen. Dabei empfiehlt sich immer einen schriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen und den Ausschluss der Gewährleistungshaftung auf "verdeckte Mängel" sich vom Verkäufer unterschreiben zu lassen. Damit sind Sie als Verkäufer erst einmal bei später auftretenden Mängeln abgesichert aber ein Restrisiko bleibt trotzdem bestehen. Sollte der Käufer Ihres gebrauchten PKWs sich arglistig getäuscht fühlen, weil Sie zum Beispiel bewusst einen bestehenden Mangel an Ihrem Fahrzeug (Motorschäden, Unfallschäden usw) verschwiegen haben und der Käufer kann Ihnen dieses nachweisen, hat er gute Chancen eine gerichtliche Anerkennung seines ihm dadurch entstanden Schadens durchzusetzen.
Gebrauchtwagenwertermittlung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten den ungefähren Verkaufswert ihres Gebrauchten zu ermitteln. Die einfachste und zugleich schnellste ist sich vergleichbare Fahrzeug in den großen Internetfahrzeugbörsen anzeigen zu lassen. Dabei sollten Sie beachten, dass es regionale, saisonale Unterschiede sowie Fahrzeugangebote von Privatverkäufern und Händlerangebote mit Zusatzleistungen gibt.
Ein anderer Weg ist sich bei örtlichen Gebrauchtwagenhändlern (kurze Wege) Angebote einzuholen. Wir haben zu diesem Zweck für Sie unserer Ankaufsformular vorbereitet, wo Sie uns bequem Ihr Fahrzeug zum Kauf anbieten können.